Erhöhung der Obergrenze für Minijobs
Minijobber aufgepasst! Seit Jahresbeginn 2024 gilt ein neuer Mindestlohn und damit auch neue Verdienstobergrenzen für Minijobs. Informieren Sie sich im Folgenden über alle wissenswerten Fakten zum Thema, um zu erfahren, welche Auswirkungen dies auf Ihr Gehalt hat.
Aufgrund der steigenden Lebenshaltungskosten und der weltweit andauernden Inflation wird ab Januar 2024 der allgemeine Mindestlohn auf 12,41 Euro pro Stunde erhöht. Daraus folgt, dass der erlaubte Gesamtlohn für einen Minijob auf 538 Euro pro Monat angehoben wird.
Auf das Jahr gerechnet liegt man dann bei 6.456 Euro, die steuerfrei erworben werden dürfen. Zusätzlich gibt es noch die Regelung, dass man an zwei Monaten im Jahr das Doppelte verdienen darf. Zu beachten ist, dass sich an der maximalen Arbeitszeit nichts ändert, da der Mindestlohn und die Minijob-Verdienstgrenze seit Oktober 2022 miteinander verbunden sind.
Arbeitgeber müssen somit bis zum 1. Januar 2024 die Verträge ihrer Minijobber anpassen, falls nicht bereits im Vertrag der gesetzliche Mindestlohn festgelegt ist. Falls bisher nur eine Summe vereinbart wurde, sollte diese schriftlich angepasst werden.
Auch für die Zukunft gibt es schon gute Neuigkeiten für geringfügig Beschäftigte, denn es wurde beschlossen, dass 2025 der Mindestlohn noch einmal auf 12,82 Euro angehoben wird.
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